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Re: Hat der BU auch Vorteile für den Arbeitgeber? (Baden-Württemberg)

Eine Erstattung der Lohnkosten sieht das Bildungszeitgesetz nicht vor. Das Gesetz soll für Berufstätige zeitlichen Spielraum für Weiterbildungen schaffen. Die Lohnkosten in dieser Zeit trägt weiter der Arbeitgeber.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:30.01.2023 09:25


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Hat der BU auch Vorteile für den Arbeitgeber? (Baden-Württemberg) von Melanie Grauli (30.01.2023)
 Re: Hat der BU auch Vorteile für den Arbeitgeber? (Baden-Württemberg) von Bernhard Eul-Gombert (30.01.2023)


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