Neuer Beitrag
Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten

Re: Kann der BU nachträglich genehmigt werden? (Baden-Württemberg)

Sie können dazu eine entsprechende Vereinbarung mit dem Arbeitgeber treffen, wenn er und Sie das wünschen. Das ist dann kein formeller Bildungsurlaub - den hätten Sie ja vor der Veranstaltung beantragen müssen. Aber Ihr Arbeitgeber kann Ihnen freiwillig die Zeit, die Sie im Seminar verbracht haben, als Arbeitszeit anrechnen. Das kommt dann für Sie und ihn de facto auf das Gleiche heraus.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:08.02.2023 15:34


Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten( Neue Beiträge - max 3 Tage)
Kann der BU nachträglich genehmigt werden? (Baden-Württemberg) von Jessica Küpferle (08.02.2023)
 Re: Kann der BU nachträglich genehmigt werden? (Baden-Württemberg) von Bernhard Eul-Gombert (08.02.2023)


Auf diesen Beitrag antworten :



Betreff:
Name:
Email:
Beitrag:

Admin:



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2024 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog