Re: Arbeitgeber in NRW, Arbeitsbereich Bayern (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das ist tatsächlich eine schwierige Frage. Anspruch haben Sie nur, wenn Ihr Arbeitsplatz in NRW ist. Bei reisenden Berufen ist das manchmal nicht so eindeutig. Einen Anhaltspunkt kann Ihnen Ihr Arbeitsvertrag geben. Ist dort ein Standort genannt? Falls die meisten Ihrer Kolleg*innen in NRW arbeiten: Fragen Sie doch einfach Ihren Arbeitgeber, ob er Ihnen im Sinne der Gleichbehandlung freiwillig Bildungsurlaub einräumt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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