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Vorgriff ins nächste Jahr (Nordrhein-Westfalen)

Hallo zusammen,
aktueller Fall: Eine Mitarbeiterin hat sich aus dem vergangenen Jahr 2 Tage BU übertragen lassen, nun also 7 Tage Anspruch und hat nun 9 Tage BU beantragt. Kann sie in diesem Fall auf das Kontingent von 2024 vorgreifen?

Danke für eine kurze Antwort!

VG
SH


Name:Sven H.
Datum:16.03.2023 10:23


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Vorgriff ins nächste Jahr (Nordrhein-Westfalen) von Sven H. (16.03.2023)
 Re: Vorgriff ins nächste Jahr (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (17.03.2023)


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