Re: Bildungsurlaub in Verbindung mit Erholungsurlaub (Rheinland-Pfalz) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bildungsurlaub und Urlaub haben nichts miteinander zu tun - es gibt dazu keine Regelung. Außer: Sie müssen beides bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Für eine Ablehung des Bildungsurlaubs wegen einem anschließenden Erholungsurlaub gibt es keine Rechtsgrundlage. Allerdings kann der Arbeitgeber das eine wie das andere ablehnen weil Sie zu dem Zeitpunkt im Unternehmen gebraucht werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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