Ein netter Arbeitgeber ;-)
Zunächst können sie den Veranstalter selbst fragen, ob er nach dem Beliner Bildungszeitgesetz anerkannt ist. Das muss er wissen - denn die Anerkennung gibts nur, wenn er sie beantragt hat. Falls nicht - vielleicht hat er ja die Anerkennung eines anderen Landes? Dann könnten Sie Ihren Arbeitgeber fragen, ob er das akzeptiert. Das kann er nämlich. Wenn keine Anerkennung vorliegt, kann Ihr Arbeitgeber das immer noch als Bildunsgurlaub akzeptieren, aber vermutlich will er dann wenigestens Stundenpläne, Lehrplan o.ä. sehen. Aber das liegt dann in seinem Ermessen - Sie haben keinen rechtsanspruch darauf.