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Re: Bildungsurlaub kleines Unternehmen (Niedersachsen)

Es gibt tatsächlich eine Schutzklausel für Betriebe. Die ist kurios umständlich formuliert und sprengt den Rahmen eines Forenbeitrags. Die Kurzversion: Bei 2 Vollzeitkräften hat eine davon Anspruch auf Bildungsurlaub. Bildungsurlaub gibt es grundsätzlich für alle Arbeitnehmer*innen, auch für Mini-Jobs. (unter Berücksichtigung der oben genannten Klausel).
Sie dürfen aber als Arbeitgeberin oder Chefin durchaus großzügig sein und mehr Bildungsurlaub gewähren, als das Gesetz mindestens vorschreibt.
Für Bildungsurlaub gilt das Gleiche wie für Urlaub: Arbeitgeber dürfen einen konkreten Termina ablehnen, wenn betriebliche Abläufe dann nicht mehr gewährleitstet sind.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:22.05.2023 14:46


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Bildungsurlaub kleines Unternehmen (Niedersachsen) von Birgit Heß (22.05.2023)
 Re: Bildungsurlaub kleines Unternehmen (Niedersachsen) von Bernhard Eul-Gombert (22.05.2023)


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