Re: Bildungsurlaub (Rheinland-Pfalz) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Anteil der Berufstätigen, die Bildungsurlaub nehmen, liegt seit langer Zeit pro Jahr im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Eine generelle Obergrenze wäre also unnötig - und es gibt sie so auch in keinem der Gesetze. Was es gibt, sind Schutzklauseln für kleine und mittelgroße Betriebe. Die begrenzen je nach Betriebsgröße die maximale Anzahl in der Belegschaft, die innnerhalb eines Jahres Bildungsurlaub nehmen dürfen. Diese Schutzregeln weichen von Land zu Land ab. Zudem verteilen sich die Bildungsurlaub Nehmenden ja auf 52 Wochen pro Jahr, der betriebliche Aufwand, die Abwesenheit von Mitarbeitenden abzufedern, ist für den Erholungsurlaub deutlich größer. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
( Neue Beiträge - max 3 Tage) |
|