Re: Nachtschicht am Vortag der Anreise (Niedersachsen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ihr Problem tritt bei Schichtarbeiter*innen in der einen oder anderen Form immer wieder auf. In Ihrem Fall kann evtl. das Arbeitszeitgesetz tangiert sein. Denn Bildungsurlaub gilt als Arbeitszeit. Hier kann Ihnen der Personal- oder Betriebsrat vermutlich helfen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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