Re: 500 km - Regel (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Veranstalter weist zurecht darauf hin, dass Arbeitgeber freiwillig Bildungsurlaub genehmigen können, der vielleicht nicht in allen Aspekten dem Landesgesetz genügt. Das kommt häufiger vor, es ist aber ein freiwilliges Entgegenkommen, darum ist es wichtig frühzeitig nachzufragen. Es stimmt natürlich auch, dass an Ihrem Beispiel der Arbeitgeber keinen Nachteil hat, und es ihm vielleicht deshalb leicher fällt, zuzustimmen. Probieren Sie es einfach aus ;-) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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