Arbeitgeber lehnt anerkannten BU ab wegen Inhalt (Nordrhein-Westfalen) |
Hallo,
mein Arbeitgeber lehnt einen von mir beantragten BU eines in NRW anerkannten Veranstalters der nach § 9 des nordrhein-westfälischen Gesetzes zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung –
Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) – anerkannt ist ab, weil:
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz bestimmte Weiterbildungen definiert, die nicht Bildungsurlaub-fähig seien. In § 9, Absatz 2, des AWbG NRW heißt es:
„Keine Bildungsveranstaltungen im Sinne dieses Gesetzes sind Veranstaltungen, die … der Erholung, … der Körper- und Gesundheitspflege, der sportlichen … Betätigung oder der Vermittlung entsprechender Kenntnisse oder Fertigkeiten dienen …“
Die von mir ausgesuchte Veranstaltung zum Thema Resilienz entwickeln für den Arbeitsalltag „xxx“ müsse diesem Themenspektrum zugeordnet werden. Daher könne mir leider kein Bildungsurlaub für diese Veranstaltung gewährt werden.
Das bedeute ja nicht, dass ich nicht an der Veranstaltung teilnehmen könne. Ich müsste dafür dann allerdings meinen Jahresurlaub einsetzen.
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In meinem Betrieb scheint dies leider kein Einzelfall zu sein Ich stehe in Verbindung zum Veranstalter, überlege Rechtsmittel einzulegen und bitte um Rückmeldung, ob es da ähnliche Erfahrungswerte gibt und wie ich damit umgehen könnte.
Vielen Dank.
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Name: | Jutta | Datum: | 28.07.2023 14:32 |
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