![]() ![]() ![]() ![]() Re: Bildungsurlaub abgelehnt (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sie haben formal, so sieht es aus, alles richtig gemacht, und formal auch Ihr Arbeitgeber. Seine Ablehnung begründet er mit dem Mindestnutzen, den er als Arbeitgeber von Ihrer Fortbildung haben will. Er beruft sich damit auf geltendes Recht. Ob nun Ihre verbesserten Englisch-Kenntnisse für ihn wirklich völlig nutzlos sind, kann man bezweifeln. Aber Sie sind in einem Bereich, den das Gesetz nicht im Detail geregelt hat, sondern der in die Rechtsprechnung fällt. Hier kann Ihnen nur ein Fachanwalt helfen. Der DGB hat eine Rechtsberatung und dort gibt es m.W. mindestens einen Spezialisten für Bildungsurlaub, nämlich den Autor der "Handreichnung für Arbeitnehmer/innen", den Sie auf der Bildungsurlaub.de unter Infos finden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
|