![]() ![]() ![]() Sprachreise England (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Mir ist zwar nun klar, dass ich als NRWler keine Chance auf Bewilligung eines BU habe, wenn ich den Sprachkurs im Ausland abhalten will, bei mir sieht es jedoch folgendermaßen aus: ich wohne und Arbeite in NRW. Der Hauptsitz meiner Firma ist in Bremen und auch dort im Handelsregister eingetragen. Gilt für mich trotzdem NRW-Recht oder Bremen-Recht? Falls es nach der Gesetzgebung für Bremen geht: wie schaut es denn dort mit anerkannten BU für Sprachreisen im Ausland aus? | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() ![]() ![]() ![]() |
|