...und wer lesen kann, ist klar im Vorteil ;-)
Gerade durch dieses Forum konnte ich ja schon einmal die Antworten zur gesetzlich Lage für NRW-Betroffene finden, jedoch nichts für Bremer und vorallem nicht für meine persönliche Situation: Wohnung U-N-D Arbeitsplatz in NRW, wobei die Firma bremenzughörig (lt. HR) ist.
Da mein Wohnort und Arbeitsplatz ausschließlich in NRW liegen, kann ich also davon ausgehen, dass für mich auch die Gesetzgebung betreffend NRW bindend ist. Danke, Herr Reichling, mehr wollte ich auch gar nicht wissen.