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Re: Bildungsurlaub abgelehnt (Nordrhein-Westfalen)

das widerspricht der langjährigen gefestigten rechtsprechung des bundesarbeitsgerichts zum AWbG: das hat festgstellt, dass bei beruflichen weiterbildungen ein "minimaler Nutzen" für den arbeitgeber ausreichend ist. das klassische beispiel des gerichts: eine krankenschwester lernt italienisch, und im krankenhaus sind manchmal patienten italienischer herkunft - das soll reichen ...
viel erfolg beim widersprechen!


Name:norbert reichling
Datum:23.04.2009 11:06


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Bildungsurlaub abgelehnt (Nordrhein-Westfalen) von Charlotte (22.04.2009)
 Re: Bildungsurlaub abgelehnt (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (23.04.2009)
 Re: Bildungsurlaub abgelehnt (Nordrhein-Westfalen) von norbert reichling (23.04.2009)


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