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Bildungsurlaub bei Insolvenz (Nordrhein-Westfalen)

Was passiert mit dem Anspruch auf Bildungsurlaub, wenn sich der Arbeitgeber im Insolvenzverfahren befindet?
a)Kann dann ein neuer Antrag auf Bildungsurlaub noch gestellt werden?
b) Behält ein bereits genehmigter Antrag seine Gültigkeit?
c) Hat Bildungsurlaub Einfluß auf das Insolvenz-Ausfallgeld?


Name:Torsten
Datum:18.05.2009 09:48


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Bildungsurlaub bei Insolvenz (Nordrhein-Westfalen) von Torsten (18.05.2009)


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