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Bildungsurlaub für Prüfungsteilnahme (Baden-Württemberg)

Ich habe gelesen, dass es für das Lernen zur Prüfungsvorbereitung keinen Bildungsurlaub laut Gesetz gibt, weil der Gesetzgeber dies ausgeschlossen hat.
Zwei Fragen:
Gilt das auch für die Teilnahme an einer öffentlichen Prüfung?
Und wenn ja, wo in den Gesetzen steht das?
C. Bartok


Name:Christina Bartok
Datum:27.05.2009 09:00


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Bildungsurlaub für Prüfungsteilnahme (Baden-Württemberg) von Christina Bartok (27.05.2009)
 Re: Bildungsurlaub für Prüfungsteilnahme (Baden-Württemberg) von Christina Bartok (27.05.2009)


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