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Re: Bildungsurlaub für ein Fernstudium zum Maschinnenb (Nordrhein-Westfalen)

Ihr Kollege hat Glück - Sie haben nach dem NRW-Gesetz tatsächlich keinen Bildungsurlaubsanspruch und sind auf die Kulanz Ihres Arbeitgebers angewiesen. Fernstudienanbieter aus Hamburg sind in NRW nicht anerkennungsfähig.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:27.05.2009 21:39


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Bildungsurlaub für ein Fernstudium zum Maschinnenb (Nordrhein-Westfalen) von Kurt (18.05.2009)
 Re: Bildungsurlaub für ein Fernstudium zum Maschinnenb (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (27.05.2009)
  Re: Bildungsurlaub für ein Fernstudium zum Maschinnenb (Nordrhein-Westfalen) von Kurt (11.06.2009)


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