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Re: Bildungsurlaub für ein Fernstudium zum Maschinnenb (Nordrhein-Westfalen)

Hallo Herr EUL-Gombert,

vielen Dank für diese Antwort.
Ich meine auch wenn ich, rein rechtlich gesehen, kein Anspruch auf die Bildungsurlaub habe, ist es nicht gerecht einen Mitarbeiter so zu bevorzügen und einen anderen nicht. Das grenzt an ein Verstoß gegen die Gleichberechtigung.

Mit freundlichen Grüßen

Kurt


Name:Kurt
Datum:11.06.2009 18:52


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Bildungsurlaub für ein Fernstudium zum Maschinnenb (Nordrhein-Westfalen) von Kurt (18.05.2009)
 Re: Bildungsurlaub für ein Fernstudium zum Maschinnenb (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (27.05.2009)
  Re: Bildungsurlaub für ein Fernstudium zum Maschinnenb (Nordrhein-Westfalen) von Kurt (11.06.2009)


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