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Re: Übertragung von Bildungsurlaub / Elternzeit (Nordrhein-Westfalen)

Es ist nicht möglich den Anspruch aus 2009 in das Jahr 2011 zu übertragen.
Dies ist nur für das folgende Jahr möglich. Alles andere sind freiwillige Vereinbarungen zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:26.06.2009 09:40


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Übertragung von Bildungsurlaub / Elternzeit (Nordrhein-Westfalen) von K. Groth (22.06.2009)
 Re: Übertragung von Bildungsurlaub / Elternzeit (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (26.06.2009)


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