Neuer Beitrag
Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten

Re: BU NRW, Anerkennung RLP (Nordrhein-Westfalen)

Ihre Befürchtung ist richtig: nur Träger aus NRW können Bildungsurlaub in NRW anbieten. Sie können, wenn Ihr Arbeitsplatz in NRW ist, keinen BU beantragen.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:14.07.2009 12:08


Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten( Neue Beiträge - max 3 Tage)
BU NRW, Anerkennung RLP (Nordrhein-Westfalen) von Timo Müller (01.07.2009)
 Re: BU NRW, Anerkennung RLP (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (14.07.2009)


Auf diesen Beitrag antworten :



Betreff:
Name:
Email:
Beitrag:

Admin:



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2025 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog