Neuer Beitrag
Druckansicht Forum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten

Bildungsurlaub trotz Kündigung (Nordrhein-Westfalen)

Ich habe von meinem Chef eine Woche Bildungsurlaub für November genehmigt bekommen.
Auf Grund verschiedener Punkte hab eich nun beschlossen meinen Vertrag im Januar auslaufen zu lassen, also auch keinen Verlängerungsvertrag anzunehmen.

Jetzt habe ich Angst dies meinem Chef mitzuteilen, da ich befürchte, dass er mir den Bildungsurlaub dann auf den normalen Urlaub anrechnet, da das Ergebnis meiner Fortbildung ihm ja nichts mehr nützen wird.

Frage ist jetzt, muss ich damit rechnen, dass meine chef den Bildungsurlaub rückgängig macht, bzw. ihn auf meinen Erholungsurlaub anrechnet? Absagen kann ich das Seminar auch nicht mehr, da bereits Gebühren anfallen...


Name:Ina
Datum:28.09.2009 14:48


Druckansicht Forum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten( Neue Beiträge - max 3 Tage)
Bildungsurlaub trotz Kündigung (Nordrhein-Westfalen) von Ina (28.09.2009)
 Re: Bildungsurlaub trotz Kündigung (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (26.10.2009)


Auf diesen Beitrag antworten :



Betreff:
Name:
Email:
Beitrag:

Admin:



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2025 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog