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Re: Bildungsurlaub für Zeitarbeiter (Nordrhein-Westfalen)

Nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz AWbG) von NRW haben alle Arbeitnehmer in Nordrhein-Westfalen Anspruch auf Bildungsurlaub, sofern Sie sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sind und der Betrieb mindestens zehn Beschäftigte hat.
Eine Unterscheidung nach Unternehmenstyp wird nicht gemacht.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:26.10.2009 17:34


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Bildungsurlaub für Zeitarbeiter (Nordrhein-Westfalen) von Oliver Stahl (22.10.2009)
 Re: Bildungsurlaub für Zeitarbeiter (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (26.10.2009)


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