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Re: Bildungsurlaub trotz Kündigung (Nordrhein-Westfalen)

Im NRW-Gesetz wird formuliert, wie lange man schon angestellt sein muss, um einen Anspruch zu haben, von einer Mindestbeschäftigung nach dem Seminar steht da nichts.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:26.10.2009 17:46


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Bildungsurlaub trotz Kündigung (Nordrhein-Westfalen) von Ina (28.09.2009)
 Re: Bildungsurlaub trotz Kündigung (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (26.10.2009)


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