![]() ![]() ![]() ![]() Re: nachtr. Bildungsurlaub nach Wochenend-Seminar (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bildugnsurlaube finden üblicherweise nicht am Wochenende statt, es stellt sich die Frage, ob das Seminar vom Veranstalter als BU komzipiert ist. Und Bildungsurlaube dauern auch mindestens drei Tage. Ein zweitägiges Seminar entspricht nicht den Vorgaben des NRW-Gesetzes. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
|