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Re: abgelehnter Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen)

Einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub erwirbt man als Arbeitnehmer erst, wenn das Beschäftigungsverhältnis sechs Monate besteht. Innerhalb der ersten sechs Monate besteht lediglich die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber den Bildungsurlaub nach Absprache freiwillig gewährt.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:02.11.2009 10:46


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abgelehnter Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) von V (30.10.2009)
 Re: abgelehnter Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (02.11.2009)


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