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Re: Übertragung Bildungsurlaub (Hessen)

Ein klares Nein.

Es können nur insgesamt maximal 5 Tage übertragen werden. Dann hat man 10 Tage in einem Jahr (5+5). Das bedeutet wiederum alle 2 Jahre 10 Tage Bildungsurlaub oder jedes Jahr 5 Tage.

Die 5 Tage aus 2008 sind in 2009 verfallen, wenn nicht genutzt. 5 Tage aus 2009 Übertragung in 2010 bedeutet 10 Tage in 2010.

Es werden immer 5 Tage aus dem Vorjahr übertragen und dann auch genutzt. Die 5 Tage aus dem aktuellem Jahr werden auf das Folgejahr übertragen. Usw.

Das alles nur nach formloser Information des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber.


Name:Macain
Datum:12.11.2009 12:10


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Übertragung Bildungsurlaub (Hessen) von Miacain (30.10.2009)
 Re: Übertragung Bildungsurlaub (Hessen) von Macain (12.11.2009)


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