![]() ![]() ![]() ![]() Re: Zusammenhang Bildungsurlaub und Beruf? (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Idee des Gesetzes: Weiterbildung soll die berufliche Mobilität verbessern, sie kann also auch im Hinblick auf künftige berufliche Pläne genutzt werden Ein Bezug auf die aktuelle Verwertbarkeit wird im Gesetz weniger konkret Bezug genommen, als vielmehr von den Gerichten. Dort heißt es, der Arbeitgeber habe Anspruch auf einen Mindestnutzen vom Seminarbesuch. Wir kommen also in den Bereich der Abwägungen - aber Mindestnutzen heißt sicher nicht volle Verwertbarkeit. Auch ein späterer Einsatz von Teilen des Gelernten in künftigen Arbeitsfeldern kann so verstanden werden. Es kommt also auf die Begründung an - wenn der Arbeitgeber nachfragt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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