da ich in 2010 beabsichtige 10 Tage Bildungsurlaub für ein inhaltlich zusammenhängendes Seminar (Titel und Termin sind noch nicht bekannt) zu nehmen, bat ich meinen Arbeitgeber um Übertrag des Anspruches aus 2009 in das Jahr 2010. Dieser wurde mit Verweis auf das Arbeitnehmernweiterbildungsgesetz NRW abgelehnt:
Die Übertragung von Tagen nach Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz einmalig auf das Folgejahr ist nur dann möglich, wenn die zustehende Arbeitnehmerweiterbildung unter Berufung auf § 5 Abs. 2 abgelehnt wurde § 3 (4) und § 5 (1).
und mit dem Hinweis, dass „eine pauschale Bündelung von Tagen nach Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzt nicht möglich sei und eine Ablehnung für 2009 ja nicht erfolgte. Das Urteil des BAG vom 11.05.1993 (9 AZR 126/89, DB 93, 1825, 1826), das eine Zusammenfassung wohl zulässt, sei wohl auch nicht mehr aktuell.
Aus dem Gesetzestext selbst lässt sich leider keine Ausnahme ableiten.