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Re: Übertrag Bildungsurlaub abgelehnt (NRW)

Da hat Ihr Arbeitgeber das Gesetz nur teilwese gelesen.
§3 Abs. 1 sagt ausdrücklich, dass der Anspruch von 2 Jahren zusammengelegt werden kann. Wichtig ist dann eben, dass eine zusammenhängendes Seminar (10-Tage) genommen wird.
Ihr Arbeitgeber weist auf eine Regelung hin, die für Sie tatsächlich nicht zutrifft. Aber diese Regelung ist nicht aussschließlich, sondern zusätzlich.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:28.12.2009 12:30


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Übertrag Bildungsurlaub abgelehnt (NRW) von S. (14.12.2009)
 Re: Übertrag Bildungsurlaub abgelehnt (NRW) von Bernhard Eul-Gombert (28.12.2009)


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