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Re: Bildungsurlaub für Prüfungsvorbereitung (Nordrhein-Westfalen)

aber nach dem Gesetz zu Freistellung von Arbeitnehmern heißt es in § 5 zum Verfahren (5) .. innerhalb zusammenhängener Wochen kann Arbeitnehmerweiterbildung auch für jeweils einen Tag in der Woche in Anspruch genommen werden, sofern bei der Bildungsveranstaltung inhaltliche und organisatorische Kontinuität gegeben ist.
Mich interessiert nämlich auch, ob ich für einen Fernlehrgang einen Antrag auf Bildungsurlaub stellen kann, um ich im Aug. 10 auf die Prüfung vorzubereiten.
Vielleicht kann hier jemand was zu sagen.


Name:Ulla
Datum:03.02.2010 09:58


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Bildungsurlaub für Prüfungsvorbereitung (Nordrhein-Westfalen) von Judith (19.01.2010)
 Re: Bildungsurlaub für Prüfungsvorbereitung (Nordrhein-Westfalen) von bb (20.01.2010)
  Re: Bildungsurlaub für Prüfungsvorbereitung (Nordrhein-Westfalen) von Ulla (03.02.2010)


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