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BIldungsurlaub (Nordrhein-Westfalen)

Hallo Folgende Problem. Ich will eine Weiterbildung machen zum Pflegedienstleiter. Die Frage ist steht mir Bildungsurlaub zu. Der Anbieter meiner Wahl wirbt mit: "Zulassung der Weiterbildungsmaßnahmen nach SGB III Im Februar 2007 wurden folgende Weiterbildungsmaßnahmen des AUDITORIUM südwestfalen durch den TÜV Rheinland für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach § 85 SGB III, § 9 AZWV zugelassen" Mein Arbeitgeber sagt reicht nicht, es muss nach AWbG anerkannt sein. Dachte eigentlich wenn es nach dem § 85 SGB III, § 9 AZWV zugelassen ist, wäre es automatisch auch für Bildungsurlaub zu gelassen. ist es in Deutschland echt so chaotisch mit 1000 verschiedenen Gesetzten die irgendwas zulassen?


Name:stephan Frings
Datum:24.02.2010 17:11


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BIldungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) von stephan Frings (24.02.2010)
 Re: BIldungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) von EG (24.02.2010)


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