Neuer Beitrag
Druckansicht Forum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten

Gesetzlich festgelegte Weiterbildung (Baden-Württemberg)

In meinen Beruf sind laut gesetz 5 Weiterbildungstage vorgeschrieben.
Diese sind immer an Samstagen und Sonntagen. Mein Chef will aber keinen Ausgleich gewähren. Ist dies rechtens?

Grüße Ronny


Name:Löffler
Datum:12.03.2010 13:53


Druckansicht Forum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten( Neue Beiträge - max 3 Tage)
Gesetzlich festgelegte Weiterbildung (Baden-Württemberg) von Löffler (12.03.2010)
 Re: Gesetzlich festgelegte Weiterbildung (Baden-Württemberg) von Bernhard Eul-Gombert (18.03.2010)


Auf diesen Beitrag antworten :



Betreff:
Name:
Email:
Beitrag:

Admin:



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2025 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog