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Re: Gesetzlich festgelegte Weiterbildung (Baden-Württemberg)

Zunächst: es gibt in Baden-Württemberg leider kein Bildungsurlaubs-Gesetz, auf dass Sie sich beziehen könnten. Sie müssten also zunächst das Gesetz zu Rate ziehen, von dem Sie annehmen, das es Ihnen die Weiterbildungstage garantiert.
Im übrigen ist in Streitfällen der Betriebsrat eine gute Adresse, weil er zum einen meist die Rechtsgrundlagen kennt und zum anderen seine Mitspracherechte im Betrieb nutzen kann, um Ihre Interessen zu vertreten.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:18.03.2010 10:38


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Gesetzlich festgelegte Weiterbildung (Baden-Württemberg) von Löffler (12.03.2010)
 Re: Gesetzlich festgelegte Weiterbildung (Baden-Württemberg) von Bernhard Eul-Gombert (18.03.2010)


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