Hallo, ich arbeite für eine in Baden-Wütemberg ansässige Firma, Habe aber meinen Wohnort und mein Home-Office als Außendienstmitarbeiter in NRW. Ist das NRW Gesetz auch für meine "nicht-NRW Arbeitgeber" binden, sprich steht mir Bildungsurlaub zu? Vielen Dank Dirk Kilian