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Re: Folge einer Gleichwohlerklärung (Nordrhein-Westfalen)

Wenn Sie und Ihr Arbeitgeber unterscheidlicher Auffassung sind, ob es sich bei Ihrem Seminar um Bildungsurlaub handelt, geht es am Ende um die Frage, ob Sie für die Zeit Ihrer Abwesenheit Gehalt bekommen - und das lässt sich nur vor Gericht klären.
Eine Gleichwohlerklärung ist nur sinnvoll, wenn Sie sicher sind, dass Sie vor Gericht "gute Karten" haben. Falls Ihr Arbeitrgeber keinen offensichtlichen Formfehler begangen hat, ist eine arbeitsrechtliche Einschätzung sinnvoll. Im ersten Schritt kann Ihnen dabei der Betriebsrat behilflich sein, danach empfiehlt sich der Gang zum Rechtsanwalt.


Name:BU
Datum:06.04.2010 09:23


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Folge einer Gleichwohlerklärung (Nordrhein-Westfalen) von alannis (31.03.2010)
 Re: Folge einer Gleichwohlerklärung (Nordrhein-Westfalen) von fgh (07.04.2010)
 Re: Folge einer Gleichwohlerklärung (Nordrhein-Westfalen) von BU (06.04.2010)


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