![]() ![]() ![]() Zusammenlegung BU bei Schichtgängern (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ich möchte gerne meinen Bildungsurlaubsanspruch von 2 Jahren zusammenlegen und "am Stück" wahrnehmen. Die Übertragung des Vorjahresanspruchs ist rechtzeitig erfolgt. Das Problem ist, dass ich im Schichtdienst arbeite, weswegen ich auch an Wochenenden Dienst habe. Meine Frage: wenn ich 2 aufeinanderfolgende Wochen BU nehme, was passiert mit dem Wochenende dazwischen? Muss mich der Arbeitgeber dann automatisch freistellen? Oder muss ich die WE-Dienste zusätzlich zu den BU-Tagen arbeiten? Oder kann ich freie Tage, die innerhalb der Woche in den Bildungsurlaubtermin fallen auf das Wochenende verlegen lassen? Habe ich gar Anspruch auf einen "Anreisetag" vor und nach der BU-Veranstaltung? Zählen die BU-Tage als quasi-Arbeitstage, und wenn ja, wieviele Tage dürfte ich dann maximal in Folge arbeiten? Vielen Dank im Voraus! | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() ![]() ![]() ![]() |
|