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Re: Bei zwei W. Bu gleiches Thema erforderlich ? (Nordrhein-Westfalen)

Das Gesetz erlaubt die Zusammenfassung: sie muss im laufenden Jahr beantragt werden. Im folgenden Jahr gibt es dann 10 Tage. Im gut informierten DGB-Leitfaden zum BU wird darauf hingewiesen, dass in Gerichtsurteilen ein inhaltlicher Zusammenhang gefordert wird, d.h. aufbauende oder ergänzende Themen. 10 Tage am Stück sind nicht notwendig. Suchen Sie in der Bildungsurlaub.de nach Angebote mit "10-Tage-Zusammenfassung".


Name:NN
Datum:02.09.2010 11:37


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Bei zwei W. Bu gleiches Thema erforderlich ? (Nordrhein-Westfalen) von Georg Marschefski (25.08.2010)
 Re: Bei zwei W. Bu gleiches Thema erforderlich ? (Nordrhein-Westfalen) von NN (02.09.2010)
  Re: Bei zwei W. Bu gleiches Thema erforderlich ? (Nordrhein-Westfalen) von Martin Maslow (07.10.2010)
   Re: Bei zwei W. Bu gleiches Thema erforderlich ? (Nordrhein-Westfalen) von NN (19.10.2010)


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