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Re: Bildungsurlaub nachträglich beantragen??! (Nordrhein-Westfalen)

Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber die Inanspruchnahme und den Zeitraum der Arbeitnehmerweiterbildung so frühzeitig wie möglich, mindestens sechs Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung schriftlich mitzuteilen. Eine nachträgliche Beantragung von Bildungsurlaub ist nicht möglch.


Name:NN
Datum:15.09.2010 13:43


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Bildungsurlaub nachträglich beantragen??! (Nordrhein-Westfalen) von Veit (13.09.2010)
 Re: Bildungsurlaub nachträglich beantragen??! (Nordrhein-Westfalen) von NN (15.09.2010)


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