![]() ![]() ![]() ![]() Re: Bildungsurlaub nachträglich beantragen??! (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber die Inanspruchnahme und den Zeitraum der Arbeitnehmerweiterbildung so frühzeitig wie möglich, mindestens sechs Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung schriftlich mitzuteilen. Eine nachträgliche Beantragung von Bildungsurlaub ist nicht möglch. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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