![]() ![]() ![]() ![]() Re: BU beim Verbundstudium??? (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bildungsurlaub gibt es nur für Seminare der beruflichen oder politischen Weiterbildung, die eine staatliche Anerkennung haben. Für eigene Lern- und Vorbereitungsphasen und auch für Prüfungen im Rahmen eines Studiums gibt es deshalb keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Das heißt aber nicht, dass man mit dem Arbeitgeber nicht vielleicht eine freiwillige Absprache treffen kann. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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