Neuer Beitrag
Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten

Re: BU beim Verbundstudium??? (Nordrhein-Westfalen)

Bildungsurlaub gibt es nur für Seminare der beruflichen oder politischen Weiterbildung, die eine staatliche Anerkennung haben. Für eigene Lern- und Vorbereitungsphasen und auch für Prüfungen im Rahmen eines Studiums gibt es deshalb keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Das heißt aber nicht, dass man mit dem Arbeitgeber nicht vielleicht eine freiwillige Absprache treffen kann.


Name:EG
Datum:06.10.2010 17:19


Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten( Neue Beiträge - max 3 Tage)
BU beim Verbundstudium??? (Nordrhein-Westfalen) von I.B. (03.10.2010)
 Re: BU beim Verbundstudium??? (Nordrhein-Westfalen) von EG (06.10.2010)


Auf diesen Beitrag antworten :



Betreff:
Name:
Email:
Beitrag:

Admin:



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2025 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog