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Re: Übertrag einzelner Tage ins Folgejahr

Klare Frage, aber eine eher sybillinische Antwort, geteilt in zwei mögliche Positionen, die man dazu einnehmen kann:
im Prinzip ja:
das Gesetz lässt eine Übertragung des Anspruchs aufs nächste Jahr zu, aber die Praktikabilität steht dagegen, weil es ja 6-tägige Veranstaltungen (im Folgejahr) nicht gibt und eine Zusammenfassung nur dann möglich ist, wenn ein sachlicher Zusammenhang zwischen den Veranstaltungen besteht (z.B. Grund-, Aufbaukurs). Im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber geht es aber natürlich.
im Prinzip nein:
das Gesetz sieht eine Zusammenfassung des Anspruches (nicht Teile des
Anspruches!?) vor. Die vielen Prozesse, die es früher hierzu gegeben hat, sind
auch nicht sehr aufschlussreich, beziehen sich aber immer - nach meiner Kenntnis -
auf 5 Tage. Sonst würde es ja eine fortwährende Übertragung einzelner Tage in die nächsten Jahre geben.

Mein Rat – (wenn Sie ihn denn wollen):
Viele Arbeitnehmer halten sich aber in solchen Fragen eher zurück, um nicht
unnötig Streit um "einen" Tag zu bekommen, dessen Begründung zudem nicht auf einer unumstrittene Begründung fußt.
Im übrigen finden Sie im Informationsteil dieser Website einen detaillierten Text zum AWBG in dem auf Übertragungsansprüche eingegangen wird.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:29.11.2002 09:22


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Übertrag einzelner Tage ins Folgejahr von Ursula Eichhorn (28.11.2002)
 Re: Übertrag einzelner Tage ins Folgejahr von Bernhard Eul-Gombert (29.11.2002)


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