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Re: Bei zwei W. Bu gleiches Thema erforderlich ? (Nordrhein-Westfalen)

Im NRW-Gesetz steht nur "Der Anspruch von zwei Kalenderjahren kann zusammengefasst werden".
Der von einem Arbeitsrechtler verfasste Leitfaden (unter Infos/NRW) versteht darunter nicht nur die terminliche, sondern auch die inhaltliche Zusammenfassung. Am besten selbst nachlesen.


Name:NN
Datum:19.10.2010 18:12


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Bei zwei W. Bu gleiches Thema erforderlich ? (Nordrhein-Westfalen) von Georg Marschefski (25.08.2010)
 Re: Bei zwei W. Bu gleiches Thema erforderlich ? (Nordrhein-Westfalen) von NN (02.09.2010)
  Re: Bei zwei W. Bu gleiches Thema erforderlich ? (Nordrhein-Westfalen) von Martin Maslow (07.10.2010)
   Re: Bei zwei W. Bu gleiches Thema erforderlich ? (Nordrhein-Westfalen) von NN (19.10.2010)


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