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Re: Weiterbildung (Nordrhein-Westfalen)

Bildungsurlaube nach NRW-Recht müssen mind. 3 Tage dauern. Ein Anspruch nach dem AwbG können Sie für Ihre Weiterbildung leider nicht geltend machen.


Name:eg
Datum:29.10.2010 10:35


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Weiterbildung (Nordrhein-Westfalen) von Gabi (29.10.2010)
 Re: Weiterbildung (Nordrhein-Westfalen) von eg (29.10.2010)


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