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Re: Anspruch auf Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen)

Fragen Sie den Veranstalter, ob die Seminaranteile als Bildungsurlaub anerkannt sind. Das ist Voraussetzung für Ihren Anspruch.


Name:eg
Datum:29.10.2010 10:40


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Anspruch auf Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) von Christina R. (27.10.2010)
 Re: Anspruch auf Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) von eg (29.10.2010)


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