ich habe mit meinem Arbeitgeber einen Weiterbildungsvertrag abgeschlossen.
Darin steht unter anderem, dass der Arbeitgeber die Studiengebühren der
Weiterbildung übernimmt und sich die wöchentliche Arbeitszeit unter
Gleichbleiben des Gehalts auf 35 Std/Woche verkürzt. Im Gegenzug
verpflichte ich mich, nach Abschluss des Abendstudiums 3 weitere Jahre im
Unternehmen zu bleiben. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung muss ich die
Studiengebühren und anteilig die 5 Std. Arbeitszeit an den Arbeitgeber
zurückzahlen.
Habe ich trotzdem noch Anspruch auf Bildungsurlaub?
Meine Weiterbildung (Abendstudium an der VWA Berlin) ist lt. Berliner Bildungsurlaubsgesetz geeignet.
Für eine zeitnahe Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar