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Re: Mehrere Fragen: Zusammenfassen möglich? Ablehnung? (Nordrhein-Westfalen)

Sie können Bildungsurlaub immer nur für einen Zeitraum in Anspruch nehmen, in dem Sie arbeiten. Sonst kann einArbeitgeber Sie ja schlecht freistellen. In einem neuen Arbeitsverhältnis entsteht ein Anspruch auf Bildungsurlaub erst nach 6 Monaten.
Einschränkungen wegen Kündigung / Vertragsende werden im gesetz nicht genannt.


Name:eg
Datum:10.11.2010 15:39


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Mehrere Fragen: Zusammenfassen möglich? Ablehnung? (Nordrhein-Westfalen) von Catherine (09.11.2010)
 Re: Mehrere Fragen: Zusammenfassen möglich? Ablehnung? (Nordrhein-Westfalen) von eg (10.11.2010)


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