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Re: Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein (Nordrhein-Westfalen)

Wenn Thema und Gesamtorganisation der von Ihnen ausgewählten Veranstaltung auch dem NRW-AWbG entsprechen (was wahrscheinlich sein dürfte), sollten Sie den Veranstalter bitten, sich um eine Träger-Anerkennung nach § 10 AWbG NRW zu bemühen. Denn in der Tat sind für in NRW Beschäftigte das NRW-Gesetz und seine Anerkennung maßgebend.


Name:norbert reichling
Datum:26.11.2010 14:26


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Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein (Nordrhein-Westfalen) von Peter (26.11.2010)
 Re: Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein (Nordrhein-Westfalen) von NN (08.12.2010)
 Re: Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein (Nordrhein-Westfalen) von norbert reichling (26.11.2010)
  Re: Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein (Nordrhein-Westfalen) von Margret Peulen (01.03.2011)


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