vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.
Ich habe vor eine betriebliche Weiterbildung zu beginnen.
Mein AG, hat allerdings eine Klausel im Vertrag, dass ich für Prüfungen keine Freistellung bekomme, also Urlaub nehmen muss.
Meine Frage: Fallen die Zwischen- und Abschlußprüfungen nicht unter den "Bildungsurlaub"?