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Re: Anerkennung Bildungsurlaub (Hessen)

Das Hessische BU-Gesetz sieht eine Anerkennung des Trägers (Veranstalters)wie auch des Seminars vor.
Bei den Seminaren gilt: wenn es in einem anderen Land anerkannt ist, gilt dies auch in Hessen (vorausgesetzt Inhalte und Form entsprechen dem Hessen-Gesetz).
Eine Veransatlteranerkennung muss zusätzlich beantragt werden.
Am besten sprechen Sie den Veranstalter an, ob er bereit ist, die Anerkennung nach Hessen-Recht zu beantragen. Der Aufwand hält sich im Rahmen ...


Name:heio
Datum:29.12.2010 13:34


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Anerkennung Bildungsurlaub (Hessen) von Uwe winkel (20.12.2010)
 Re: Anerkennung Bildungsurlaub (Hessen) von heio (29.12.2010)


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