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Re: Bildungsurlaub für Prüfungen (Saarland)

Ist die Veranstaltungs als BU anerkannt und Sie beantragen die Freistellung dafür, gelten die gesetzlichen Regeln und Ihr Arbeitgeber kann Ihre gesetzlichen Rechte nicht per Vertrag ausschließen. Nach dem Gesetz sind Veranstaltungen im Rahmen der Berufsausbildung und Umschulung nicht BU-fähig (nicht nur die Prüfungen nicht).


Name:heio
Datum:29.12.2010 13:49


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Bildungsurlaub für Prüfungen (Saarland) von Simone (15.12.2010)
 Re: Bildungsurlaub für Prüfungen (Saarland) von heio (29.12.2010)


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